Der Leitsatz „Jede und Jeder gehört zu unserer Gesellschaft und soll uneingeschränkt an allen Bereichen des Lebens in Hamburg teilhaben können“ liegt dem Integrationskonzept des Senats zugrunde und bezieht sich sowohl auf Menschen mit, als auch ohne Migrationshintergrund.

Betroffene sind mit Diskriminierung und Teilhabebarrieren nicht ausschließlich am Arbeitsplatz, im Dienstleistungssektor oder auf der Straße konfrontiert. Im Gegenteil: Antidiskriminierungsstellen berichten davon, dass etwa ein Viertel der bei ihnen erfassten Diskriminierungsfälle sich auf staatliche Einrichtung beziehen. Dazu zählten Sozialämter, die Ausländerbehörde oder das Jobcenter. Gleichzeitig zeigen Erhebungen, dass die überwiegende Mehrheit von Diskriminierungserfahrungen von Betroffenen nirgends gemeldet wird und dass Betroffene mehrheitlich nicht damit rechnen, dass eine Meldung etwas ändern würde. Anspruch und Realität von Gleichberechtigung und Teilhabe, auch und insbesondere im Hinblick auf institutionelle Diskriminierung, gehen also weit auseinander.