Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Senat die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) erlassen, die zum Zeitpunkt dieser Anfrage in 13. Fassung vorliegt. Zusammen mit der Verordnung wurde ein Bußgeldkatalog erlassen, der Zuwiderhandlungen gegen die Verordnungen des Senats unter Androhung von Bußgeldern stellt.

Die Höhe der Bußgelder im Bußgeldkatalog variiert von 80 Euro beispielsweise für die „Nichtbeachtung der Maskenpflicht bei der Nutzung von Verkehrsmitteln und Verkehrsanlagen des öffentlichen Personenverkehrs“ bis zu 5.000 Euro beispielsweise für die „Öffnung eines Tanzlokals oder Diskothek für den Publikumsverkehr“. Pauschale Bußgelder belasten Menschen sehr unterschiedlich in Abhängigkeit ihres Einkommens. Während sie für Einkommensmillionäre/-innen kaum ins Gewicht fallen, treffen sie Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen, sowie Gruppen mit niedrigen Einkommen wie Jugendliche, Geflüchtete, Studierende und aktuell die große Gruppe der Kurzarbeiter/-innen besonders hart.

Eine pauschale Strafe belastet diese Gruppen gemessen am monatlichen Einkommen zum Teil in unverhältnismäßiger Weise und sie kann sogar einen Grund für Verschuldung darstellen. Wir sehen den Senat und die Bürgerschaft deshalb in der Pflicht, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der verhängten Bußgelder genau zu prüfen.

Gleichzeitig sind in den vergangenen zwei Monaten mehrere Fälle mangelhaften betrieblichen Infektionsschutzes bekannt geworden und damit die Frage nach der Kontrolle des betrieblichen Infektionsschutzes in die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt.