Vor einigen Wochen gab die Sozialbehörde bekannt, dass sich auf der Werft Blohm+Voss 78 Personen mit dem Coronavirus infizierten. Bereits zuvor gab es Masseninfektionen bei der Firma Tönnies in der Fleischindustrie. Auch unter Erntehelfern gab es solche Ausbrüche vermehrt. Vieles lässt darauf schließen, dass zu enge Wohnverhältnisse der Werkangestellten dafür ursächlich sind. Oft sind mehrere Personen in kleinen Wohnungen untergebracht, in denen es schwer fällt, Hygienevorschriften einzuhalten. Infektionen in Sammelunterkünften von Werkarbeitern/-innen mit dem SARS-Cov-2-Virus sind keine Seltenheit. Doch schon lange wird der Einsatz von Werkvertragsangestellten in Kernbereichen der betrieblichen Wertschöpfung sowohl politisch-verbandlich als auch öffentlich-medial diskutiert. Im Zentrum der Kritik steht die gängige Praxis Werkvertragsangestellte untertariflich zu bezahlen, um Kostensenkungsziele zu erreichen. Die 2015 in Kraft getretene Arbeitnehmerüberlassung führte dazu, dass Leiharbeitskräfte vielerorts durch Werkvertragsarbeitskräfte ersetzt worden sind. Damit werden bestehende Regulierungen von Arbeit unterlaufen. Diese Praxis ist durch die Corona-Krise wieder verstärkt in die Öffentlichkeit gerückt. Leih- und Werkarbeiter/ -innen arbeiten meistens unter schlechteren Arbeitsbedingungen als ihre Arbeitskollegen aus der Stammbelegschaft. Sie sollen nicht zu Arbeitnehmern zweiter Klasse werden und müssen unbedingt durch entsprechende Regelungen geschützt werden.

Dort, wo der Senat direkten Einfluss auf die Gestaltung von Arbeit nehmen kann – in öffentlichen oder teilöffentlichen Unternehmen sowie in der öffentlichen Vergabe – sollten die Auswirkungen prekärer Arbeit genauestens beobachtet und darauf hingewirkt werden, entrechtete Formen von Arbeit zurückzudrängen.