Der Leitsatz „Jede und Jeder gehört zu unserer Gesellschaft und soll uneingeschränkt an allen Bereichen des Lebens in Hamburg teilhaben können“ liegt dem Integrationskonzept des Senats zugrunde und bezieht sich sowohl auf Menschen mit, als auch ohne Migrationshintergrund.
Betroffene sind mit Diskriminierung und Teilhabebarrieren nicht ausschließlich am Arbeitsplatz, im Dienstleistungssektor oder auf der Straße konfrontiert. Im Gegenteil: Antidiskriminierungsstellen berichten davon, dass sich etwa ein Viertel der bei ihnen erfassten Diskriminierungsfälle auf staatliche Einrichtungen beziehen. Dazu zählten Sozialämter, die Ausländerbehörde oder das Jobcenter. Gleichzeitig zeigen Erhebungen, dass die überwiegende Mehrheit von Diskriminierungserfahrungen von Betroffenen nirgends gemel- det wird und dass Betroffene mehrheitlich nicht damit rechnen, dass eine Meldung etwas ändern würde. Anspruch und Realität von Gleichberechtigung und Teilhabe, auch und insbesondere im Hinblick auf institutionelle Diskriminierung, gehen also weit auseinander.
In den letzten Wochen ist nach der Tötung von George Floyd durch Polizisten in Minneapolis/USA insbesondere rassistische Diskriminierung durch die Polizei in den öffentlichen Fokus gerückt.
Diskriminierung durch die Polizei kann viele Formen annehmen, etwa durch Beleidigungen, herabwürdigende Ansprache oder herabsetzendes Verhalten. Eine besondere Form rassistischer Diskriminierung bildet das sogenannte Racial Profiling, bei denen die äußeren Merkmale einer Person, die dazu führen, dass diese als nicht weiß gelesen wird, dazu führten, dass sie einer polizeilichen Maßnahme unterzogen wird.