Der Leitsatz „Jede und Jeder gehört zu unserer Gesellschaft und soll uneingeschränkt an allen Bereichen des Lebens in Hamburg teilhaben können“ liegt dem Integrationskonzept des Senats (2017) zugrunde und bezieht sich sowohl auf Menschen mit als auch auf Menschen ohne Migrationshintergrund. Betroffene sind mit Diskriminierungen und Teilhabebarrieren nicht ausschließlich am Arbeitsplatz, im Dienstleistungssektor oder auf der Straße konfrontiert. Zusätzlich, so berichten Antidiskriminierungsstellen, gingen etwa ein Viertel der bei ihnen erfassten Diskriminierungsfälle auf staatliche Einrichtungen zurück. Dazu zählten Sozialämter, die Ausländerbehörde oder das Jobcenter. Gleichzeitig zeigen Erhebungen, dass die überwiegende Mehrheit von Diskriminierungserfahrungen von Betroffenen nirgends gemeldet wird und dass Betroffene mehrheitlich nicht damit rechnen, dass eine Meldung etwas ändern würde. Anspruch und Realität von Gleichberechtigung und Teilhabe, auch und insbesondere im Hinblick auf institutionelle Diskriminierungen, gehen also weit auseinander.

Das Unternehmen f & w fördern und wohnen (f & w, AöR) hat besondere Fürsorgeverantwortung gegenüber Bewohnern/-innen in öffentlichen Unterkünften. Zugleich stehen die Bewohner/-innen zum Unternehmen f & w in einem Abhängigkeitsverhältnis. Es ist zu befürchten, dass ein firmeninternes Beschwerdemanagement (vergleiche Drs. 22/1398) nicht die angemessene Reaktion auf Beschwerden von unter anderem Bewohnern/-innen, aber auch von Ehrenamtlichen und sonstigen Kooperationspartnern/-innen gegenüber dem Unternehmen f & w darstellt.

Als Anstalt öffentlichen Rechts hat das Unternehmen zudem in besonderer Weise Antidiskriminierungsstrategien des Senates sowie Strategien zur inter- kulturellen Öffnung umzusetzen.