Auf die Schriftliche Kleine Anfrage zu den Produkten, Dienst- und Bauleistungen aus dem hamburgischen Justizvollzugsanstalten für die Jahre 2019 und 2020 (Drs. 22/1273) beantwortet der Senat die Frage danach, welche Firmen Produkte, Dienst- oder Bauleistungen in den Hamburger Justizvollzugsanstalten erstellen lassen und wie der vertraglich vereinbarte Preis der erbrachten Produkte, Dienst- oder Bauleistungen ist, nicht. Als Begründung wird Folgendes angeführt: „Ob und in welchem Umfang es sich bei den erfragten Auftraggeber- und Preisinformationen um geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt und ob gegebenenfalls ein Einverständnis mit der Angabe dieser Daten im Rahmen der Beantwortung der vorliegenden Anfrage besteht, kann nur unter Beteiligung der Vertragspartner geklärt werden. Eine solche Beteiligung ist in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.“ (Drs. 22/1273, Frage 3).
Um dem Senat ausreichend Zeit für die Abklärung zu geben, stellen wir die Fragen erneut als Große Anfrage.