Was bedeutet der Brexit ?

Hintergrund

 

Am 23 Juni 2016 wurde in Großbritannien ein Referendum über den Verbleib in der Europäische Union abgehalten. Dabei entschieden sich 51,9% der Wähler*innen für den Austritt und 48,1% dagegen. Nach einer dreijährigen Verhandlungsphase beschlossen die EU und Großbritannien einen Austrittsvertrag, welcher den rechtlichen Rahmen für einen ordentlichen Austritt aus der EU beschloss. Dieser beinhaltete Aspekte der Sicherung von Bürger*innenrechten, die Vermeidung einer „harten“ Grenze auf der irischen Insel sowie finanzielle Regelungen. Am 01.02.2020 trat dieses Austrittsabkommen in Kraft und das Vereinigte Königreich schied aus der Europäischen Union aus. Das Widerrufsabkommen sah jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vor, während dieser Zeit galt das Unionsrecht weiterhin für und in Großbritannien. Die EU und das Vereinigte Königreich nutzten diese Zeit des Status quo, um eine Partnerschaft für die Zukunft auszuhandeln. Auf EU-Seite wurden die Verhandlungen vom Chefunterhändler der Europäischen Kommission, Michel Barnier, und der Task Force für die Beziehungen zum Vereinigten Königreich (UKTF) auf der Grundlage eines vom Rat festgelegten Verhandlungsmandats mit Unterstützung des Europäischen Parlaments geleitet. Es fanden regelmäßige Treffen mit den 27 EU-Mitgliedstaaten, den europäischen und nationalen Parlamenten sowie mit EU-Beratungsgremien, Interessengruppen und der Zivilgesellschaft statt.

Schlüsselereignisse

23. Juni 2016: Volksentscheid

19. Juni 2017: Erste Verhandlungen

24. Juli 2019: Theresa May tritt zurück und Boris Johnson wird neuer Premierminister

Dez 19 / Jan 20:  Britisches Parlament und EU stimmen für Austrittsentwurf

31. Januar 2020: GB verlässt offiziell die EU (Beginn der Übergangsphase)

01. Februar 2020: Austrittsabkommen tritt in Kraft

31. Dezember 2020: Das Abkommen wird von Queen Elizabeth II (Staatsoberhaupt) abgesegnet

01. Januar 2021: Großbritannien tritt entgültig aus

Wichtig:

Für die Einreise aus Großbritannien gelten ab dem 1. Januar 2021 die Bestimmungen für Drittstaaten. Reisende dürfen nur noch nach Deutschland einreisen, wenn sie zu ihrem Wohnsitz zurückkehren, eine wichtige Funktion ausüben oder ihre Reise zwingend notwendig ist.

Weitere Informationen findest du auf der Seite des Bundesministeriums des Innern, Bau und Heimat.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/europa/brexit/brexit-

Wie stehen wir als „DIE LINKE“ zum Abkommen der EU und Großbritannien?

  • Der Brexit ist Ergebnis von Rechtspopulismus und Neoliberalismus!
  • DIE LINKE fordert auch zukünftig gute Beziehungen zu Bürger*innen des Vereinigten Königreichs.
  • Wir sprechen uns klar gegen das „Dumping“ von sozialen Standards innerhalb der EU aus.
  • kritische Punkte im Verhandlungsmandat:
    1. gemeinsame Militärmissionen (GSVP),
    2. Aufrüstungsprojekte
    3. gemeinsame Geheimdienstkooperationen (Austausch sensibler Daten -> wird nicht an Menschen- und Völkerrecht gebunden)